Wenn Sie für den Freistaat Bayern tätig werden wollen, müssen Sie sich nicht bei den verschiedenen Ämtern und Behörden bewerben und dort am jeweiligen Einstellungstest teilnehmen. Stattdessen melden Sie sich beim Bayerischen Landespersonalausschuss an. Er führt ein zentrales Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe und Studiengänge in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz durch. Liegt Ihr Prüfungszeugnis vor und kommen Sie für eine Einstellung infrage, laden Sie die entsprechenden Behörden zum Vorstellungsgespräch ein.
Einstellungstest Bayern
In der öffentlichen Verwaltung und der Justiz gibt es eine Vielzahl an Ausbildungsberufen und Studiengängen. Möchten Sie in Bayern tätig werden, ist es aber nicht notwendig, dass Sie sich überall einzeln bewerben. Denn in Bayern gibt es einen zentralen Einstellungstest, der für alle Ausbildungsrichtungen gilt. Dafür melden Sie sich an und legen anschließend eine Prüfung ab. Haben Sie die Prüfung mit einem ausreichend guten Ergebnis bestanden, kommen die jeweiligen Ämter und Behörden auf Sie zu.
Bevor wir uns das Auswahlverfahren jetzt gleich ausführlich anschauen, ein Hinweis vorab: Möchten Sie Polizist:in in Bayern werden, melden Sie sich nicht beim Landespersonalausschuss an. Stattdessen bewerben Sie sich direkt bei der Polizei. Denn sie hat ein eigenes Auswahlverfahren.
Die Anmeldung für den Einstellungstest in Bayern
Um sich für das Auswahlverfahren für einen Ausbildungs- oder Studienplatz anzumelden, rufen Sie die Internetseite des bayerischen Landespersonalausschusses auf und füllen den Online-Antrag aus. Dabei können Sie alle Ausbildungsrichtungen angeben, für die Sie sich bewerben möchten.
Zu den einzelnen Ausbildungsrichtungen wählen Sie jeweils den Arbeitsort aus, an dem Sie gerne tätig werden wollen. Stehen mehrere Arbeitsorte zur Auswahl, können Sie natürlich auch mehrere Orte angeben. Achten Sie aber auf die Reihenfolge! Denn für eine spätere Stellenzuweisung ist Ihre Wunschreihenfolge maßgeblich.
Zusätzlich zu konkreten Ausbildungswünschen haben Sie im Antrag auch die Möglichkeit, Regierungsbezirke auszusuchen, in denen Sie grundsätzlich an einer Einstellung bei einer bayerischen Behörde Interesse haben. Sind Sie flexibel, was den Beruf und den Einsatzort angeht, können Sie auf diese Weise Ihre Chance auf eine Einstellung erhöhen.
Eine schriftliche Bewerbung müssen Sie grundsätzlich nicht einreichen. Es genügt, wenn Sie sich durch den Online-Antrag anmelden. Eine Ausnahme gilt nur für die wenigen Behörden, die nicht am Online-Anmeldeverfahren teilnehmen. Bei diesen Behörden müssen Sie sich vor einer Teilnahme am Einstellungstest zunächst direkt bewerben. Für welche Behörden das gilt, können Sie auf der Webseite des Landespersonalausschusses unter der Rubrik „Einstellungsbehörden – nichtstaatliche Verwaltungen“ nachlesen.
Haben Sie den Online-Antrag durch einen Klick auf den Senden-Button erfolgreich übermittelt, sehen Sie auf Ihrem Bildschirm eine Anmeldebestätigung mit Ihrer Bewerbungs-ID und Informationen zum weiteren Ablauf. Drucken Sie diese Bestätigung am besten aus oder schreiben Sie sich zumindest die Bewerbungs-ID auf. Denn die ID ist Ihr Nachweis, dass Sie sich rechtzeitig angemeldet haben.
Die Termine für das Auswahlverfahren
Die Auswahlprüfung findet einmal pro Jahr statt. Einen Ersatztermin gibt es grundsätzlich nicht. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie den Prüfungstermin wahrnehmen können. Andernfalls müssen Sie sich erneut anmelden und bis zum Prüfungstermin im darauffolgenden Jahr warten.
Das Auswahlverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund müssen Sie sich mit zeitlichem Vorlauf anmelden. Denn die Prüfungen für ein Einstellungsjahr finden immer im Jahr davor statt. Möchten Sie also zum Beispiel im Jahr 2026 in den bayerischen Staatsdienst eintreten, nehmen Sie im Jahr 2025 am Auswahlverfahren teil. Dabei gilt grundsätzlich:
- Für eine Ausbildung können Sie sich von Februar bis Mitte Mai zum Einstellungstest anmelden. Die Eignungsprüfung findet im Juli statt.
- Die Anmeldung für den Einstellungstest für einen Studienplatz ist von Mitte März bis Mitte Juli möglich. Der Prüfungstermin ist im Oktober.
Die genauen Termine gibt der Landespersonalausschuss auf seiner Internetseite bekannt. Dort erfahren Sie auch kurzfristige Terminänderungen. So kann es zum Beispiel sein, dass die Anmeldefrist verlängert wird, wenn es an einigen Prüfungsorten noch Restplätze gibt.
Der Einstellungstest in Bayern
Die Auswahlprüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten durchgeführt. Im Online-Antrag können Sie angeben, wo Sie am Test teilnehmen wollen. Bedenken Sie bei Ihrer Auswahl, dass Fahrtkosten und andere Auslagen nicht erstattet werden können. Wählen Sie deshalb den Ort, den Sie am einfachsten erreichen können.
Allerdings kann es sein, dass Ihnen ein anderer Prüfungsort zugewiesen wird, wenn Ihr Wunschort schon ausgebucht ist oder sich andersherum zu wenige Bewerber:innen für diesen Ort angemeldet haben. In Ihrem Einladungsschreiben steht aber, wo Sie die Prüfung ablegen und um wie viel Uhr Sie da sein müssen. Das Schreiben bekommen Sie etwa zwei Wochen vor der Prüfung.
Der Einstellungstest für einen Ausbildungsplatz
Die Auswahlprüfung für einen Ausbildungsplatz dauert ungefähr drei Stunden und es handelt sich um eine schriftliche Prüfung. Die Aufgaben, die Sie dabei lösen, lassen sich in drei große Bereiche einteilen:
- Deutsch: Im Deutschtest schreiben Sie einen Aufsatz. Dadurch wird überprüft, ob Sie einen Sachverhalt formal, sprachlich richtig und aussagekräftig darstellen können. Dazu kommen einige Fragen, die sich mit Rechtschreibung, Grammatik und Textverständnis befassen.
- Logisches Denken: Die Aufgaben zum logischen Denken sollen feststellen, ob Sie Muster durchschauen, Zusammenhänge herstellen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen können. Zahlenreihen, Matrizen, Analogien und Schlussfolgerungen sind dabei typische Übungen.
- Allgemeinbildung: Wissensfragen sollen einen Überblick über Ihren grundlegenden Bildungsstand liefern. Die thematischen Schwerpunkte dabei bilden Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Recht und Staatsbürgerkunde.
Für die einzelnen Aufgaben bekommen Sie Punkte. Ihre Gesamtpunktzahl wird anschließend in eine Zwanzigstel-Note umgerechnet, also zum Beispiel 2,00, 2,15 oder 2,40. Diese Note ist Ihre Prüfungsnote.
Die Bewertung der Prüfung
Für die Endnote vom Einstellungstest verrechnet der Landespersonalausschuss Bayern Ihre Prüfungsnote mit Ihren Schulnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Dabei fließt die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Mathematiknote in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote zählen die Prüfungsnote dann doppelt und die Schulnoten einfach. Gerechnet wird also so:
- Einstellungstest Komplettkurs für alle Berufe
- Aktuelle Fragen aus diesem Jahr
- Alle Testfelder vorhanden
- Schritt-für-Schritt-Erklärungen aller Lösungen
- Online sofort durchführbar
- über 4500 aktuelle Fragen und Antworten
(Deutschnote + (Mathematiknote x 3)) : 4 = Notenschnitt |
((Prüfungsnote x 2) + Notenschnitt) : 3 = Endnote Einstellungstest |
Um den Einstellungstest zu bestehen, darf Ihre Endnote nicht schlechter sein als 4,00. Haben Sie bestanden, werden Sie mit Ihrer Endnote in eine Rangliste einsortiert. Dabei ist Ihre Platzziffer, also Ihre Platzierung in der Rangliste, natürlich umso besser, je besser Ihre Endnote ist.
Der Einstellungstest für einen Studienplatz
Auch wenn Sie sich um einen Studienplatz in Bayern beworben haben, nehmen Sie an einem schriftlichen Einstellungstest teil. Er dauert ungefähr vier Stunden.
Einen großen Schwerpunkt in der Eignungsprüfung bildet die deutsche Sprache. Anhand von verschiedenen Aufgaben und Übungen müssen Sie Ihre Kenntnisse in Sachen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung unter Beweis stellen. Dazu kommen Testfragen, bei denen es um das Textverständnis und das Ausdrucksvermögen geht.
Der andere große Themenbereich ist die Allgemeinbildung. Hier beantworten Sie überwiegend Fragen aus den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht. Zusätzlich dazu überprüft der Einstellungstest Ihre Kenntnisse zu den staatlichen und politischen Grundlagen in Bayern, Deutschland und der EU sowie zum aktuellen Geschehen in Politik und Kultur.
Die Bewertung Ihres Ergebnisses
Aus den Punkten für die einzelnen Aufgaben wird Ihre Gesamtpunktzahl ermittelt und anschließend in eine Note umgerechnet. Die Endnote vom Einstellungstest ergibt sich aus dieser Prüfungsnote und Ihren Schulnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache. Hatten Sie in der Schule mehrere Fremdsprachen, können Sie sich das Fach auswählen.
Die Deutsch- und die Fremdsprachennote fließen einfach und die Mathematiknote dreifach in den Notenschnitt ein. Die Endnote vom Einstellungstest ergibt sich dann aus der anderthalbfachen Prüfungsnote und dem einfachen Notenschnitt:
(Deutschnote + Fremdsprachennote + (Mathematiknote x 3)) : 5 = Notenschnitt |
((Prüfungsnote x 1,5) + Notenschnitt) : 2,5 = Endnote Einstellungstest |
Sie haben den Einstellungstest bestanden, wenn Ihre Endnote besser ist als 4,00. Ihr Ergebnis wird in die Rangliste eingetragen.
Ihre Vorbereitung auf die Auswahlprüfung
Im Einstellungstest für Bayern kommen die Aufgaben und Fragen vor, die für Eignungstests üblich sind. Um sich vorzubereiten, können Sie deshalb mit Beispielaufgaben und Mustertests üben. Auf diese Weise lernen Sie die gängigen Aufgabentypen kennen und machen sich mit der Prüfungssituation vertraut. Außerdem frischen Sie nebenbei Ihr Wissen auf.
Im Buchhandel gibt es Bücher mit den Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren. Es ist aber nicht unbedingt notwendig, sich solche Bücher zu besorgen. Denn gerade die Bereiche Deutsch, logisches Denken und Allgemeinwissen können Sie auch mit allgemeinen Übungstests trainieren.
Ansonsten kann es nicht schaden, wenn Sie Ihr Schulwissen auf Vordermann bringen und Ihre Kenntnisse speziell zu Bayern auffrischen. Wenn Sie dann noch das aktuelle Zeitgeschehen in den Medien verfolgen, sollten Sie für den Einstellungstest in Bayern gut gerüstet sein.
Der Ablauf nach der Eignungsprüfung
Etwa zwei Monate nach dem Einstellungstest schickt Ihnen der Landespersonalausschuss Bayern Ihr Prüfungszeugnis zu. Darin stehen die Endnote und die Platzziffer, die Sie erreicht haben. Gleichzeitig teilt Ihnen der Landespersonalausschuss mit, ob und für welche Ausbildungsrichtungen Sie aufgrund Ihrer Platzziffer eingestellt werden können. Innerhalb der darauffolgenden zwei bis drei Wochen meldet sich die zuständige Einstellungsbehörde bei Ihnen, fordert Sie dazu auf, Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen, und lädt Sie zum Vorstellungsgespräch ein.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie sich als Verwaltungswirt:in in der Kommunalverwaltung, als Bibliothekssekretär:in, als Archivsekretär:in oder für den allgemeinen Vollzugsdienst beworben haben. In diesen Fällen informieren Sie die zuständigen Behörden direkt darüber, dass Sie für eine Einstellung infrage kommen.
Beim Großteil der Ausbildungs- und Studienplätze in bayerischen Behörden wird das sogenannte Zuweisungsverfahren angewendet. Dabei werden den einzelnen Behörden so viele Bewerber:innen zugeteilt, wie freie Stellen vorhanden sind. Maßgeblich für die Zuteilung sind die Platzziffern. Gibt es bei einer Behörde zum Beispiel 20 freie Stellen, werden der Behörde die Bewerber:innen zugeteilt, die die 20 ersten Plätze in der Rangliste belegen.
Zusätzlich dazu bekommen die Behörden eine Ersatzliste. Darin sind die Bewerber:innen aufgeführt, die den Eignungstest zwar bestanden haben, deren Platzierung in der Rangliste für eine Zuweisung aber nicht ausgereicht hat. Sollten besser platzierte Bewerber:innen absagen, werden ihre Plätze frei und die Bewerber:innen aus der Ersatzliste rücken entsprechend nach.
Andersherum sind Sie nicht an eine Zuweisung gebunden. Ihr Ergebnis vom Einstellungstest gilt für das kommende Einstellungsjahr und mit Ihrem Prüfungszeugnis können Sie sich auch bei anderen Verwaltungen in ganz Bayern bewerben.
Weitere Tests sind möglich
Manche Einstellungsbehörden führen nach dem schriftlichen Auswahltest des Landespersonalausschusses noch weitere Testverfahren durch. Dabei kann es sich neben dem Vorstellungsgespräch zum Beispiel um ein Rollenspiel handeln.
Möglich ist ebenso, dass Sie zusammen mit anderen Bewerber:innen eine Gruppenaufgabe lösen, bei der Sie eine Lösung für eine Problemstellung entwickeln oder über einen Sachverhalt diskutieren. Auch ein kurzer Vortrag, den Sie zu einem vorgegebenen Thema halten, kann Bestandteil der Prüfung sein. Genaue Informationen dazu erfahren Sie aber von der jeweiligen Einstellungsbehörde.
Aufgaben aus dem Einstellungstest in Bayern
1. Bayern ist das bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Stimmt das?
(Antwort: Nein. Bayern liegt nach Nordrhein-Westfalen an zweiter Stelle.)
2. Bayern ist mit Blick auf die Fläche des Bundeslandes das Größte in der Bundesrepublik Deutschland. Stimmt das?
(Antwort: Ja. Bayern ist mit über 70.000 Quadratkilometern das größte Bundesland Deutschlands.)
3. Bayern gilt als Binnenland. Was bedeutet das?
(Antwort: Das heißt, dass Bayern umringt von zahlreichen anderen europäischen Ländern liegt. Tschechien, Österreich und die Schweiz sind ebenso direkte Nachbarn wie Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen.)
4. Ist in der Literatur von den „vier Stämmen Bayerns“ die Rede, sind damit welche genau gemeint?
(Antwort: Zu den „vier Stämmen Bayerns“ zählen die Franken, die Schwaben, die Altbayern und die Sudetendeutschen.)
5. Wie viele Regierungsbezirke hat Bayern und wo sitzt die jeweilige Regierung?
(Antwort: In Bayern gibt es insgesamt sieben Regierungsbezirke. Diese sind Oberbayern mit Regierungssitz München, Niederbayern mit Regierungssitz Landshut, die Oberpfalz mit Regierungssitz Regensburg, Oberfranken mit Regierungssitz Bayreuth, Mittelfranken mit Regierungssitz Ansbach, Unterfranken mit Regierungssitz Würzburg und Schwaben mit Regierungssitz Augsburg.)