Nach dem Vorstellungsgespräch

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 17. August 2023 von Ömer Bekar

Von nun an haben Sie Ihr berufliches Schicksal nicht mehr in der Hand. Das heißt: Sie haben Bewerbungen geschrieben, Einstellungstests absolviert und das Vorstellungsgespräch gemeistert – und müssen nun abwarten. Vermutlich geistern Ihnen gerade in dieser Zeit unzählig viele Fragen durch den Kopf, allerdings gilt: Sie können und müssen nun die Entscheidung des Betriebs abwarten. Ab wann nachfragen erlaubt ist und wie Sie reagieren, wenn plötzlich zwei Betriebe Ihnen ein Stellenangebot unterbreiten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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1 Ein Dank ist möglich, aber keine Pflicht. Immer häufiger wenden sich Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch noch einmal an ihren Gesprächspartner. Sie bedanken sich für das Gespräch und machen noch einmal deutlich, dass sie sich nun noch sicherer sind, dass der Betrieb und sie besonders gut harmonieren würden. Das ist – wie eingangs bereits erwähnt – möglich, aber keine Pflicht. Besonders gut eignet sich die E-Mail auch, wenn das Gespräch mit offenen Fragen geendet hat oder noch Unterlagen nachgefordert wurden. Diese können an dieser Stelle mitgesandt werden. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Ansprechpartner nicht mit einer ganzen Litanei an Fragen überhäufen. Das wirkt schnell unprofessionell, denn im Grunde hatten Sie ja die Möglichkeit, im Gespräch zu fragen. Und wie Sie hier nachlesen können, ist auch ein Spickzettel im Vorstellungsgespräch keine Schande mehr. Wichtig ist: Die Dankes-Mail ist nicht zu verwechseln mit der Nachfrage-Mail, auf die unter Punkt (2) noch eingegangen werden soll.

2 Das mit dem Tee war wörtlich gemeint. Das heißt: Manchmal dauert es eine gefühlte Ewigkeit, bis sich der Betrieb meldet. Jeden Tag eine Erinnerungsmail zu schreiben, ist in jedem Fall zu viel des Guten, so katapultieren Sie sich ganz schnell ins Aus. Als Faustregel gilt: Nach ein bis zwei Wochen darf nachgehakt werden. Achten Sie dabei darauf, sich direkt an Ihren Ansprechpartner zu wenden – und nicht etwa an eine unpersönliche „info@…“-E-Mail-Adresse zu schreiben. Nennen Sie direkt im Betreff, wann das Vorstellungsgespräch war und auf welche Position Sie sich beworben haben. Das erleichtert dem Personalreferenten die Zuordnung. Die E-Mail selbst muss dann kein Roman werden. Drei bis sechs Sätze lautet die Faustregel für solche Nachfass-Mails. In aller Regel jedoch wird den Bewerbern ein Termin mitgeteilt, bis wann die Entscheidung voraussichtlich stehen wird. Diesen Zeitraum muss jeder – auch wenn es schwer fällt – verstreichen lassen.

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3 Und der Zuschlag geht an … Nein, natürlich werden Sie auf der Suche nach einer Anstellung nicht etwa versteigert, wohl aber müssen Sie sich spätestens dann überlegen, was Sie tun, wenn Sie ein festes Angebot vorliegen haben. Da gerade im Bewerbungsmarathon meist einige Bewerbungen parallel laufen, kann dies durchaus einmal vorkommen. In der Regel schickt es sich, dem anderen Betrieb mitzuteilen, dass Sie sich binnen XX Tagen bei dem Betrieb zurückmelden müssen – oder Sie teilen den anderen Unternehmen mit, dass Sie sich nun anderweitig entschieden haben.

 
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4 Die Entscheidung fällt schwer. Sicherlich fällt die Entscheidung schwer, wenn Sie nun letztlich von zwei Betrieben eine Zusage in Händen halten, aber auf zwei Hochzeiten können auch Sie nicht tanzen, deswegen müssen Sie sich entscheiden. Eine Lösung ist es da, eine Pro- und Contra-Liste pro Betrieb anzulegen. Führen Sie sowohl harte Faktoren wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsregelung und Verantwortung ebenso auf wie Aufstiegs- und Weiterbildungsoptionen, die Location, die Entfernung dorthin sowie die Kollegen und etwaige weitere Benefits. Sie tun gut daran, bereits im Vorfeld die einzelnen Kategorien zu bewerten. Ist Ihnen das Gehalt am wichtigsten, so zählt ein Pluspunkt hier doppelt. So kommen Sie letztlich zu einem wohl eindeutigen Ergebnis und können dem Betrieb mitteilen, dass Sie sich für ihn entschieden haben.

5 Erst unterschreiben, dann kommunizieren. Für alle, die sich aus einer ungekündigten Stellung heraus bewerben, gilt: Erst unterschreiben Sie den Vertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber und dann kündigen Sie Ihre Stelle. Alles andere wäre fatal und könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie keine Anstellung haben. Auch sollten Sie mit der Verkündung der wohl nicht für Allen frohen Botschaft warten, bis alles unter Dach und Fach ist.

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6 Bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung. Wenn Ihr Ex-Arbeitgeber Sie zurückhaben möchte, sollten Sie im Grunde nicht umkippen, sondern sich auf die Gründe besinnen, die Sie dazu bewogen haben, sich anderweitig zu bewerben. Tun Sie’s doch und kehren zurück, müssen Sie sich damit abfinden, dass Sie den Betrieb, der Sie neu als Teammitglied an Bord geholt hätte, wohl für alle Zeiten vergrault haben. Bleibt Ihnen nur zu wünschen, dass Sie die Rückkehr dann nicht bereuen.

7 Profitieren. Die Bewerbungsphase ist wohl eine der intensivsten Lernphasen, die es gibt. Wichtig ist, dass Sie davon auch profitieren. Sehen Sie eine Absage nicht als Scheitern an, sondern freuen Sie sich an den Erfahrungen, die Sie machen durften. Sie haben in Real-Time ein Vorstellungsgespräch und einen Einstellungstest absolviert, haben sich präsentiert und haben Einblick in ein Unternehmen erhalten. Das kann Ihnen auf Ihrem weiteren Weg nur nützen.

8 Der Zweitgespräch-Schock. Voller Spannung öffnen Sie das Briefkuvert oder gehen ans Telefon – und erhoffen sich die erlösende Zusage. Doch das, was passiert, stimmt Sie nur noch nervöser, denn: Sie wurden soeben zum Zweitgespräch eingeladen. Passiert das nach dem Vorstellungsgespräch, muss niemand in Panik verfallen. Zweitgespräche sind in manchen Hierarchie-Graden durchaus üblich und werden auch dann anberaumt, wenn der Geschäftsführer des Betriebs nur mit einer Handvoll an Bewerbern in Gespräche gehen will. Was Sie nun tun? Profitieren Sie von den Erfahrungen, die Sie beim Erstgespräch machen durften und bereiten Sie sich noch einmal akribisch genau vor. Eine dritte Runde wird es wohl kaum geben.

9 E-Mail oder Telefon? Ob Sie sich per E-Mail oder telefonisch nach dem Stand der Dinge erkundigen, ist letztlich Geschmackssache. Grundsätzlich jedoch wirkt eine E-Mail weniger aufdringlich als ein Telefonanruf, bei dem sich der Ansprechpartner genötigt fühlen könnte, direkt antworten zu müssen.

10 Im Pool bleiben oder nicht? Manchmal bieten Betriebe an, die Kontaktdaten zu behalten, bzw. fragen explizit an, ob es für Sie in Ordnung ist, wenn die Kontaktdaten gespeichert werden, um bei künftigen Vakanzen noch einmal auf Sie zukommen zu können. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, außer Sie möchten sich nicht als „zweite Wahl“ vorkommen.

Wer schreibt hier?

Herzlich willkommen auf einstellungstest-fragen.de! Mein Name ist Ömer Bekar Seit 2004 bin ich in der Branche der Eignungsdiagnostik tätig. Wir sind kein Verlag, sondern direkt aus der Praxis kommende Experten. Wir gestalten Eignungsauswahlprozesse für Behörden, Unternehmen und Schulen. Mit uns hast du Partner an der Seite, der zahlreiche Einstellungstests mit tausenden von Teilnehmern für Berufe wie Polizei, Verwaltung und viele andere durchgeführt hat. Wir haben Bewerber qualifiziert für die wichtigsten Unternehmen und Behörden, einschließlich der drei bekanntesten Telekommunikationsunternehmen in Deutschland. Auf unserer Plattform bieten wir dir zielgenaue und effektive Vorbereitungskurse an, die auf valide Erhebungen und wissenschaftlich fundierte Testverfahren basieren. Vertrau auf unsere Erfahrung und bereite dich mit uns optimal vor!

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