Der Justizvollzugsdienst übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe, die einen hohen Stellenwert für die Gesellschaft hat. Denn eine Justizvollzugsanstalt ist nicht nur der Ort, an dem Straftäter:innen eine Freiheitsstrafe verbüßen. Vielmehr ist das Ziel, die Inhaftierten zu resozialisieren und sie dazu zu befähigen, künftig nicht mehr straffällig zu werden. Wenn Sie im Justizvollzugsdienst tätig werden möchten, können Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Doch der erste Schritt auf Ihrem Weg als angehende/r Justizvollzugsbeamter/-in ist ein Einstellungstest.
Einstellungstest Justizvollzugsbeamter
Nach der Entlassung ein Leben in sozialer Verantwortung führen, ohne erneut mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten: Dieses Ziel möchte eine Haftstrafe erreichen. Damit das gelingt, arbeiten in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) verschiedene Dienstbereiche eng zusammen.
Können Sie sich gut vorstellen, in einer JVA zu arbeiten, haben Sie die Wahl zwischen dem mittleren und dem gehobenen Justizvollzugsdienst. In beiden Fällen durchlaufen Sie nach Ihrer Bewerbung als Justizvollzugsbeamter/-in ein Auswahlverfahren, das einen Einstellungstest und eine mündliche Prüfung umfasst.
Die Aufgaben und Tätigkeiten als Justizvollzugsbeamter/-in
Als Beamter/-in im mittleren Justizvollzugsdienst können Sie im allgemeinen Vollzugsdienst oder im Verwaltungs-, Werk- und Sanitätsdienst einer JVA tätig werden.
Im allgemeinen Vollzugsdienst beaufsichtigen, betreuen und versorgen Sie die Inhaftierten. Durch den engen Kontakt und die direkte Begleitung wirken Sie aktiv an der Resozialisierung der Häftlinge mit. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass die Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung eingehalten werden und der Vollzug geregelt abläuft.
In der Verwaltung sind Sie für die Sachbearbeitung zuständig. Hier führen Sie zum Beispiel Akten, bearbeiten Formulare und erstellen die Papiere, die zur Aufnahme und Entlassung von Gefangenen benötigt werden. Im Werkdienst leiten Sie die Inhaftierten im JVA-internen Betrieb an oder begleiten sie bei Aus- und Weiterbildungen, während Sie im Sanitätsdienst erkrankte Gefangene pflegen, betreuen und überwachen.
Als Beamter/-in im gehobenen Justizvollzugsdienst sind Sie in erster Linie ein/e Verwaltungsdienstleiter/-in. In der Hauptverwaltung einer JVA gehören Angelegenheiten in den Bereichen Haushalt, Kasse, Organisation und Personal in Ihren Zuständigkeitsbereich. Daneben kümmern Sie sich um die Arbeits- und die Wirtschaftsverwaltung. Sie koordinieren und leiten also alle Verwaltungsarbeiten, die in einer JVA so anfallen.
Während Sie zum Beispiel im Personalwesen Dienstpläne erstellen und in der Arbeitsverwaltung Arbeit für die Inhaftierten beschaffen, sorgen Sie in der Wirtschaftsverwaltung dafür, dass die JVA mit Verpflegung und anderen Bedarfsgütern versorgt ist. In der Bauverwaltung kümmern Sie sich um Bau- und Renovierungsarbeiten, im Ordnungsdienst sind Sie für die Sicherheitsüberwachung des gesamten Dienstbetriebs verantwortlich und in der Vollzugsabteilung organisieren Sie die Betreuung der Insassen.
Die Voraussetzungen als Justizvollzugsbeamter/-in
Damit Sie für eine Laufbahn im Justizvollzugsdienst zugelassen werden können, müssen Sie einige formale Kriterien erfüllen. Diese Kriterien ergeben sich in erster Linie aus den beamtenrechtlichen Vorgaben und können je nach Bundesland verschieden sein. Üblicherweise werden aber diese Anforderungen verlangt:
- Für eine Ausbildung im mittleren Justizvollzugsdienst bringen Sie entweder einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem förderlichen Beruf mit. Für ein Studium im gehobenen Justizvollzugsdienst brauchen Sie Abitur oder die Fachhochschulreife.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes.
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und sind nicht vorbestraft. Außerdem identifizieren Sie sich mit der freiheitlich demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung.
- Zum Zeitpunkt der Verbeamtung haben Sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht und ein bestimmtes Höchstalter nicht überschritten. Die Altersgrenzen sind je nach Bundesland verschieden.
- Sie sind charakterlich, geistig und körperlich für den Justizvollzugsdienst geeignet.
Ihre körperliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt. Bei einigen Behörden müssen Sie außerdem das Deutsche Sportabzeichen als Nachweis für Ihre Fitness und Leistungsfähigkeit vorlegen. Ob Sie charakterlich und geistig für den Beruf als Justizvollzugsbeamter/-in geeignet sind, wird durch einen Einstellungstest ermittelt.
Die Ausbildung zur/m Justizvollzugsbeamten/-in
Die Ausbildung im Justizvollzugsdienst erfolgt als Vorbereitungsdienst. Dabei werden Sie zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Am Ende der Ausbildung legen Sie die Laufbahnprüfung ab. Danach sind Sie Beamter/-in auf Probe und schließlich auf Lebenszeit.
Die genauen Regelungen für den Justizvollzugsdienst und die Beamtenlaufbahnen sind durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Deshalb gibt es Abweichungen. Grundsätzlich gilt aber:
- Für den mittleren Justizvollzugsdienst absolvieren Sie eine Ausbildung. Sie dauert anderthalb bis zwei Jahre und wird im dualen System durchgeführt. Die theoretischen Inhalte lernen Sie an einer Justizvollzugsschule. Für die praktischen Anteile absolvieren Sie Praktika an verschiedenen JVAs und lernen so alle Formen des Vollzugs kennen.
- Im gehobenen Justizvollzugsdienst absolvieren Sie ein duales Studium. Es dauert drei Jahre und ist, je nach Bundesland, ein Diplom- oder Bachelor-Studium.
Möchten Sie im Sanitätsdienst arbeiten, brauchen Sie in aller Regel zusätzlich eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich, also zum Beispiel als Krankenpfleger/-in oder als Rettungssanitäter/-in. Für eine Laufbahn im Werksdienst fordern die meisten Bundesländer eine Prüfung als Meister oder Techniker.
Die Bewerbung als Justizvollzugsbeamter/-in
Je nach Bundesland werden Beamten und Beamtinnen für den Justizvollzugsdienst entweder zu festen Terminen oder nach Bedarf eingestellt. Bis zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums arbeiten Sie zum Teil als Tarifangestellte/r in der JVA und können so schon erste Berufserfahrung sammeln. In Nordrhein-Westfalen ist das zum Beispiel der Fall.
Freie Stellen schreiben die JVAs auf ihren eigenen Webseiten und in den Stellenbörsen der Landesverwaltungen aus. Daneben können Sie im Interamt, dem Karriereportal des öffentlichen Dienstes, nach Stellenangeboten Ausschau halten. Es spricht aber auch nichts dagegen, eine Initiativbewerbung an die JVA zu schicken, in der Sie gerne arbeiten möchten.
Welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung brauchen, steht in der Stellenanzeige. Manchmal genügen ein Anschreiben, Ihr Lebenslauf und Kopien Ihrer Zeugnisse. In anderen Fällen müssen Sie auch eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis und das Deutsche Sportabzeichen einreichen. Manche Einstellungsbehörden haben außerdem Bewerbungsformulare, die Sie ausfüllen sollten.
Der Einstellungstest als Justizvollzugsbeamter/-in
Liegt Ihre Bewerbung vor, überprüft die JVA die Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit. Außerdem schaut sie sich Ihre Unterlagen sehr genau an, um sicherzugehen, dass Sie die formalen, beamtenrechtlichen Kriterien erfüllen. Aber natürlich spielt auch der Gesamteindruck Ihrer Bewerbung eine große Rolle. Scheinen Sie für den Justizvollzugsdienst geeignet, lädt Sie die Behörde zum Auswahlverfahren ein.
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Das Auswahlverfahren unterscheidet sich je nach Bundesland und Einstellungsbehörde etwas voneinander. Teilweise findet es vor Ort statt, teilweise wird es als Online-Verfahren durchgeführt. Es setzt sich aber immer aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.
Der schriftliche Eignungstest
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens als künftige/r Justizvollzugsbeamter/-in besteht aus einem Einstellungstest, der computergestützt stattfindet. Er zielt darauf ab, Ihre fachliche und persönliche Eignung für den Beruf zu ermitteln und zu bewerten. Dabei fragt der Computertest aber kein spezifisches Fachwissen ab, das tief ins Detail geht. Stattdessen konzentriert er sich auf grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten. Zu den typischen Themenbereichen gehören diese:
Sprachliche Kompetenzen
Als Justizvollzugsbeamter/-in sollten Sie sicher und fehlerfrei mit der deutschen Sprache umgehen können. Um Ihre sprachlichen Fähigkeiten zu überprüfen, enthält der Test Aufgaben zu Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Andere Aufgaben befassen sich mit dem Wortschatz und dem Textverständnis.
Je nach Behörde und Laufbahn ist auch denkbar, dass Sie ein Diktat schreiben oder einen Lückentext auffüllen. Daneben ist möglich, dass Ihnen ein Text vorgelegt wird, den Sie in eigenen Worten wiedergeben oder zu dem Sie Fragen beantworten sollen.
Rechnerische Fähigkeiten
Im Justizvollzugsdienst spielt auch die Mathematik eine Rolle. Das gilt vor allem dann, wenn Sie im Verwaltungsbereich tätig werden. Der Einstellungstest fragt Grundlagenwissen ab. Zu den gängigen Themen gehören die Grundrechenarten, der Dreisatz und das Rechnen mit Prozenten und Zinsen. Auch Textaufgaben, Kettenrechnungen und Schätzaufgaben kommen häufig vor.
Allgemeinwissen
Durch allgemeine Wissensfragen möchte die Behörde Ihren Bildungsstand einschätzen. Gleichzeitig kann sie in Erfahrung bringen, ob Sie vielseitig interessiert, Neuem gegenüber aufgeschlossen und lernbereit sind. Für die Behörde ist das deshalb wichtig, weil sie davon ausgeht, dass Sie im Beruf genauso bereit sein werden, Ihren Horizont stetig zu erweitern, wie im Privaten.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören Politik, Gesellschaft, Geschichte und Wirtschaft. Zusätzlich dazu können Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen auftauchen, angefangen bei Erdkunde über Kultur bis hin zu den Naturwissenschaften.
Logik und Konzentration
Im Beruf sollten Sie Muster erkennen, Zusammenhänge herstellen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen können. Solche Fähigkeiten testet die Eignungsprüfung unter anderem durch Aufgaben mit Buchstaben- und Zahlenreihen, Matrizen, Analogien, Würfeln oder Faltvorlagen.
Außerdem kommen häufig Aufgaben vor, bei denen Sie Listen bearbeiten, Fehler in Tabellen oder Bildern finden oder sich Inhalte merken und später wiedergeben sollen. Bei diesen Testfragen geht es darum, ob Sie trotz Anspannung und Zeitdruck aufmerksam und systematisch vorgehen.
Persönlichkeitstest
Um Ihre charakterliche Eignung für den Beruf als Justizvollzugsbeamter/-in einzuschätzen, kann der Einstellungstest auch Fragen zu Ihrer Persönlichkeit enthalten. Dabei werden Ihnen verschiedene Aussagen genannt. Sie sollen dann anhand einer Skala einordnen, ob die jeweilige Aussage auf Sie zutrifft oder inwieweit Sie ihr zustimmen.
Bei diesen Fragen gibt es keine richtigen oder falschen Antworten. Am besten ist, wenn Sie spotan antworten und bei der Wahrheit bleiben. Denn es ist gut möglich, dass die Prüfer im Vorstellungsgespräch auf diese Aussagen zu sprechen kommen. Es wäre schlecht, wenn Sie sich dann in Widersprüche verstricken.
Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens
Haben Sie beim Einstellungstest erfolgreich und gut abgeschnitten, lädt Sie die Einstellungsbehörde zum Vorstellungsgespräch ein. Das Ziel hier ist, Sie persönlich näher kennenzulernen. Die Prüfer interessieren sich für Ihren bisherigen Werdegang, Ihre Eigenschaften und Ihre Stärken und Schwächen. Außerdem möchten sie wissen, warum Sie Justizvollzugsbeamter/-in werden wollen und welche beruflichen Ziele Sie haben.
Letztlich stellen Ihnen die Prüfer die Fragen, in einem Bewerbungsgespräch üblich sind. Wichtig ist, dass Sie sich gut über den Beruf, die jeweilige JVA und die Beamtenlaufbahn informieren. Andernfalls werden Sie Ihren Berufswunsch nicht überzeugend vermitteln können. Ansonsten sollten Sie versuchen, möglichst authentisch zu bleiben. Damit kommen Sie sympathisch und glaubhaft rüber.
Das Einzelgespräch kann durch Rollenspiele oder Gruppenaufgaben ergänzt werden. Vor allem im Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst halten Sie manchmal auch einen kurzen Vortrag. Zusätzlich dazu kann eine amtsärztliche Untersuchung anstehen. Haben Sie das alles erfolgreich gemeistert, können Sie sich schon bald über eine Zusage freuen.
Beispielfragen aus dem Einstellungstest als Justizvollzugsbeamter/-in
1. Welche Schreibweisen sind richtig?
2. Welches Wort gehört nicht in die Gruppe?
Hose – Pullover – Hemd – Smoking – Krawatte
Lösung: ___________?
3. Wie geht die Zahlenreihe weiter?
2 6 3 9 6 ?
a) 12
b) 9
c) 18
d) 15
4. Bei der Schießübung hat Herr Schmidt weniger Punkte erzielt als Herr Klaus. Herr Klaus hat besser getroffen als Herr Fischer. Herr Fischer und Herr Groß haben gleich gut abgeschnitten. Zwar war Herr Klaus besser als Herr Groß, aber Herr Groß hat mehr Punkte erzielt als Herr Schmidt. Wer war der beste Schütze?
a) Herr Schmidt
b) Herr Klaus
c) Herr Fischer
d) Herr Groß
5. Wenn eine Mittagsmahlzeit in der JVA bei 150 Gefangenen 360 Euro kostet, wie teuer wäre dann das gesamte Mittagessen, wenn die JVA nur 120 Insassen hätte?
Lösung:___________?
6. In welchem Jahr trat in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz in Kraft?
a) 1951
b) 1949
c) 1945
d) 1956
7. Wer ist im Kabinett von Bundeskanzler Scholz Bundesminister der Justiz?
a) Heiko Maas
b) Brigitte Zypries
c) Marco Buschmann
d) Katarina Barley
8. Am 20. Juli 1944 fand der Versuch eines Attentats gegen Hitler statt, das allerdings scheiterte. Wer leitete diesen Versuch?
a) Joseph Goebbels
b) Claus Graf Schenk von Stauffenberg
c) Hermann Wilhelm Göring
d) Johannes Rommel
9. Wie heißt die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg?
a) Karlsruhe
b) Baden-Baden
c) Heilbronn
d) Stuttgart
10. Wer komponierte die Oper „Tristan und Isolde”?
a) Brahms
b) Strauß
c) Wagner
d) Mozart
Einstellungstest Justizvollzugsbeamter Lösungen:
1.) a, c
2.) Smoking (besteht aus mehr als einem Teil)
3.) c (Lösung mal 3, minus 3)
4.) b
5.) 288 Euro
6.) b
7.) c
8.) b
9.) d
10.) c