Das Rechtswesen ist ein Bereich, der es auf allen Ebenen erfordert, seriös, diskret, ernsthaft und zuverlässig zu arbeiten. Allein das Interesse an Recht und Gesetz reicht für eine erfolgreiche Karriere in der Justiz deshalb nicht aus. Um die richtigen Bewerber:innen auszuwählen, führen die Einstellungsbehörden ein mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Was Sie zum Einstellungstest im Bereich Justiz wissen sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Einstellungstest Justiz
Im Bereich der Justiz gibt es verschiedene Berufe. Einige davon sind klassische Verwaltungsberufe, andere gehören zum Vollzugsdienst. In jedem Fall übernehmen Sie aber eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit einer hohen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung. Um zu ermitteln, ob Sie den Anforderungen gerecht werden und die notwendige Eignung für einen Justizberuf mitbringen, setzen die Justizbehörden einen Einstellungstest ein.
Die verschiedenen Berufsbilder im Bereich Justiz
Die Justiz beinhaltet verschiedene Berufe und Tätigkeitsbereiche. Dabei sind Sie teilweise als Tarifangestellte/r beschäftigt, teilweise schlagen Sie eine Beamtenlaufbahn ein. Ihre Aufgaben können in der Justizverwaltung oder im Justizvollzugsdienst angesiedelt sein:
- Als Justizfachangestellte/r sind Sie Ansprechpartner für Personen, die Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten haben. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben, die vom Erstellen von Verhandlungsprotokollen bis zur Gewährung der Akteneinsicht reichen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Richter:innen, Staatsanwaltschaften und Rechtspfleger:innen tragen Sie dazu bei, dass die Justiz funktioniert.
- Arbeiten Sie als Justizfachwirt:in, sind Sie das Bindeglied zwischen Gerichten und Bürger:innen. Sie nehmen Anträge auf, erteilen Auskünfte, fertigen Schriftstücke an, gewähren Akteneinsicht und protokollieren Gerichtsverhandlungen. Daneben können Sie in der Gerichtsverwaltung tätig sein oder besondere Aufgaben im Bereich der Sachbearbeitung übernehmen.
- Die Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung von inhaftierten Jugendlichen oder Erwachsenen gehört als Beamt:in im Allgemeinen Vollzugsdienst zu Ihren Aufgaben. Sie sind dafür zuständig, dass Sicherheits- und Verhaltensvorschriften eingehalten werden und die Inhaftierten geordnet zusammenleben. Außerdem unterstützen Sie die Inhaftierten dabei, deren individuellen Vollzugsziele erreichen, damit sie nach der Haftentlassung ein verantwortungsbewusstes Leben ohne erneute Straftaten führen.
- Als Beamt:in des Verwaltungsdienstes einer Justizvollzugsanstalt bearbeiten Sie Verwaltungsvorgänge in den verschiedenen Dienststellen. Sie arbeiten mit anderen Kolleg:innen zusammen, entscheiden innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs aber eigenverantwortlich.
- Als Rechtspfleger:in wenden Sie Gesetze an und treffen eigenständige Entscheidungen. Dabei kümmern Sie sich zum Beispiel um die Abwicklung von Erbschaften, Einträge ins Grundbuch bei Immobilienkäufen, Eintragungen ins Handelsregister oder die Ausfertigung von Haftbefehlen.
Der Einstellungstest für die Justiz
Interessieren Sie sich für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Justiz, können Sie auf der Webseite der jeweiligen Behörde nach Stellenanzeigen schauen. Manche Bundesländer haben auch eine eigene Online-Stellenbörse. Daneben kann das Interamt eine gute Adresse sein. Das Interamt ist das Karriereportal des öffentlichen Dienstes.
Welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, ist je nach Beruf, Laufbahn und Bundesland verschieden. In den Stellenanzeigen sind die Anforderungen aber genau beschrieben. Außerdem steht dort, wo und in welcher Form Sie Ihre Bewerbung einreichen müssen und welche Unterlagen Sie dabei brauchen.
Liegt Ihre Bewerbung vor, schaut sich die Justizbehörde Ihre Unterlagen genau an. Dabei geht es zum einen darum, ob Sie die formalen Kriterien für eine Einstellung erfüllen. Zum anderen zählt der Eindruck, den Ihre Bewerbung insgesamt macht. Können Sie überzeugend vermitteln, warum Sie diesen Justizberuf ergreifen möchten und was Sie dafür mitbringen?
Scheinen Sie für den jeweiligen Beruf im Bereich der Justiz geeignet, lädt Sie die Behörde zum Einstellungstest ein. Je nach Tätigkeit, Laufbahn und Behörde unterscheiden sich die Auswahlverfahren zwar im Ablauf und den Inhalten etwas voneinander. Doch der Eignungstest gliedert sich immer in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Der schriftliche Einstellungstest
Der schriftliche Test wird in aller Regel computergestützt durchgeführt. Sie nehmen also an einem Computertest teil. Einige Justizbehörden arbeiten dazu mit einem Online-Test, den Sie bequem von daheim aus absolvieren. Bei anderen Behörden findet der Test vor Ort oder in einem Testzentrum statt. Genaue Angaben dazu stehen aber in Ihrer Einladung.
Der Einstellungstest soll Ihre fachliche und persönliche Eignung für eine Tätigkeit in der Justiz ermitteln und bewerten. Dabei geht es aber weniger um spezifisches Fachwissen. Solche Inhalte können Sie als Bewerber:in schließlich oft noch gar nicht wissen. Im Test stehen eher allgemeine Grundlagen im Vordergrund. Es werden also grundsätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft, die Sie im Beruf brauchen. Deshalb sollten Sie auf diese Themenbereiche vorbereitet sein:
Sprachliche Kompetenzen
Im Rechtswesen müssen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Aus diesem Grund überprüft der Einstellungstest für die Justiz Ihre sprachlichen Kenntnisse recht umfangreich. Dabei schreiben Sie zum Teil ein Diktat oder einen Aufsatz. Manchmal wird Ihnen auch ein Text vorgelegt, zu dem Sie Fragen beantworten oder den Sie in eigenen Worten wiedergeben sollen.
Außerdem beantworten Sie Testfragen zu Rechtschreibung, Grammatik und Wortschatz. Hier sollen Sie zum Beispiel die richtige Schreibweise erkennen, Synonyme oder Gegenteile finden, Fremdwörter übersetzen oder die Bedeutung von Sprichwörtern erklären.
Mathematik
Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Elemente sind in fast allen Berufen zu finden. Das gilt auch für das Rechtswesen. Deshalb überprüft der Einstellungstest für die Justiz ihre rechnerischen Fähigkeiten ebenfalls.
Die Aufgaben befassen sich mit Grundlagen, die Sie aus der Schule kennen sollten. Dazu zählen die Grundrechenarten, der Dreisatz und Textaufgaben. Daneben sind die Bruchrechnung, die Prozentrechnung und die Zinsrechnung beliebte Themen.
Allgemeinwissen
Durch Fragen zur Allgemeinbildung möchte sich die Behörde einen Eindruck von Ihrem Bildungsstand im Allgemeinen verschaffen. Gleichzeitig will sie herausfinden, ob Sie sich für verschiedene Themen interessieren, das Geschehen um Sie herum verfolgen und bereit sind, sich stetig weiterzuentwickeln.
- Einstellungstest Komplettkurs für alle Berufe
- Aktuelle Fragen aus diesem Jahr
- Alle Testfelder vorhanden
- Schritt-für-Schritt-Erklärungen aller Lösungen
- Online sofort durchführbar
- über 4500 aktuelle Fragen und Antworten
Im Einstellungstest für die Justiz sind Wissensfragen zu Politik und Recht, Gesellschaft, Geschichte, Wirtschaft und Erdkunde typisch. Zusätzlich dazu können verschiedene andere Bereiche abgefragt werden, angefangen bei den Naturwissenschaften bis hin zu Musik, Literatur oder Sport.
Logisches Denken
Wenn Sie im späteren Berufsalltag Auskünfte erteilen oder Gesetze anwenden und Entscheidungen treffen, müssen Sie Muster erkennen, Zusammenhänge herstellen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Der Eignungstest prüft Ihr logisches Denken durch verschiedene Aufgabentypen. Dazu gehören Zahlen- und Symbolreihen, Matrizen und Analogien. Auch Würfelaufgaben und Faltvorlagen kommen häufig vor.
Konzentrations- und Merkfähigkeit
Bleiben Sie auch bei einfachen Routineaufgaben und trotz Zeitdruck aufmerksam und konzentriert? Können Sie sich Inhalte kurzfristig einprägen und wiedergeben? Diese Fähigkeiten testen Aufgaben zum Merk- und Konzentrationsvermögen.
Dabei überprüfen Sie zum Beispiel Tabellen auf Fehler, markieren bestimmte Elemente in Listen oder finden Abweichungen in Figuren. Daneben gibt es Übungen, bei denen Sie sich Zahlen, Symbole, Namen oder andere Daten merken und später wiederholen sollen.
Selbsteinschätzung
Ein weiterer Aufgabentyp, der im Einstellungstest vorkommen kann, bezieht sich auf Ihre Persönlichkeit. Dabei werden Ihnen verschiedene Situationen oder Aussagen präsentiert. Sie sollen dann anhand einer Skala einordnen, inwieweit die Aussagen auf Sie zutreffen oder Sie diesen zustimmen.
Bei diesen Fragen gibt es keine richtigen oder falschen Antworten. Schließlich geht es um Ihren Charakter. Am besten ist, wenn Sie spontan und ehrlich antworten. Denn zum einen verstricken Sie sich womöglich in Widersprüche, wenn Sie versuchen, die Aussagen zu analysieren. Zum anderen können die Prüfer im Vorstellungsgespräch auf Ihre Aussagen aus dem Persönlichkeitstest zurückkommen. Spätestens dann fliegt es auf, wenn Sie geflunkert haben.
Der mündliche Eignungstest
Haben Sie beim schriftlichen Einstellungstest gut abgeschnitten, lädt Sie die Justizbehörde zum mündlichen Abschnitt des Auswahlverfahrens ein.
Das Herzstück der mündlichen Prüfung ist das Vorstellungsgespräch. Hier steht im Vordergrund, Sie näher kennenzulernen. Die Prüfer möchten etwas über Ihren bisherigen Werdegang, Ihren Eigenschaften und Interessen sowie Ihre Stärken und Schwächen erfahren.
Außerdem interessiert sie, warum Sie diesen Beruf ergreifen wollen, was Sie vom Berufsalltag erwarten und welche beruflichen Ziele Sie haben. Wichtig ist deshalb, dass Sie sich gut über die Behörde und Ihre künftige Stelle informieren. Ansonsten fahren Sie am besten, wenn Sie möglichst natürlich und authentisch bleiben.
Je nach Behörde, Beruf und Laufbahn kann die mündliche Prüfung auch Aufgaben aus dem Assessment-Center beinhalten. Das können Rollenspiele, Gruppenaufgaben oder Diskussionsrunden sein. Möchten Sie in den gehobenen Dienst einsteigen, halten Sie manchmal auch einen Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema.
Bewerben Sie sich für den Justizvollzugsdienst, steht oft eine Sportprüfung auf dem Programm. Außerdem brauchen Sie in einigen Justizberufen ein ärztliches Attest, das Ihre gesundheitliche Eignung bestätigt. Haben Sie das gesamte Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen, teilt Ihnen die Justizbehörde einige Zeit später mit, ob Sie eingestellt werden.
Beispielfragen aus dem Einstellungstest für die Justiz
1. Welche Schreibweise stimmt?
2. Wie lautet der Plural von Kaktus?
a) Kaktee
b) Kakteen
c) Kaktuse
d) Kaktusse
3. Welche Schreibvariante ist richtig?
4. Wie geht die Zahlenreihe weiter?
3 9 6 18 15 45 ?
a) 40
b) 42
c) 45
d) 48
5. Brief 1 liegt schon länger auf dem Schreibtisch als Brief 2. Brief 2 kam später als Brief 3, wobei Brief 3 und Brief 4 am gleichen Tag zugestellt wurden. Zwar ist Brief 2 noch nicht so lange da wie Brief 4, aber Brief 4 wurde später zugestellt als Brief 1. Welchen Brief hat der Postbote zuletzt gebracht?
a) Brief 1
b) Brief 2
c) Brief 3
d) Brief 4
6. Keine Strafjustiz wird ausgeübt vom … ?
a) Landgericht
b) Oberlandesgericht
c) Bundesverfassungsgericht
d) Amtsgericht
7. In Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Dabei heißen die drei Gewalten Judikative, Legislative und … ?
a) Exekution
b) Exekutive
c) Exekutierung
d) Exkursion
8. Wie hieß die Bundesministerin der Justiz im Jahre 2010?
a) Angela Merkel
b) Annette Schavan
c) Ursula von der Leyen
d) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
9. In welchen Fluss mündet die Mosel?
a) Elbe
b) Donau
c) Rhein
d) Main
10. Seit welchem Jahr ist nicht mehr Bonn, sondern Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland?
a) 1989
b) 1990
c) 1991
d) 1992
Einstellungstest Justiz Lösungen:
1.) b
2.) b, d
3.) b
4.) b (Lösung mal 3, minus 3)
5.) b
6.) c
7.) b
8.) d
9.) c
10.) b