
Fragen zur Wirtschaft kommen im Einstellungstest oft vor.
Ob im Beruf oder im privaten Alltag: Wirtschaftliche Themen sind allgegenwärtig. Im kaufmännischen Bereich hat die Wirtschaftslehre zwar noch einmal einen anderen Stellenwert als im Handwerk oder in technischen Berufen. Aber ganz führt an der Wirtschaft nirgends ein Weg vorbei. Zumal hier auch andere Disziplinen mit hineinspielen, so zum Beispiel Politik, Geschichte oder das Arbeits- und das Steuerrecht. Kein Wunder also, dass im Einstellungstest ein paar Fragen zu Wirtschaft vorkommen können.
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Die Herstellung von Gütern, der Handel mit Waren, das Erbringen von Dienstleistungen, aber auch Themen wie Arbeitsbedingungen, Steuern, Wertpapiere oder Leitzinsen: All das sind Dinge, die im weitesten Sinne zur Wirtschaft gehören. Einer Definition nach handelt es sich bei der Wirtschaft um „die Gesamtheit der Einrichtungen und Maßnahmen, die sich auf Produktion und Konsum von Wirtschaftsgütern beziehen.“
Die Wirtschaftslehre begleitet Sie ab der Schulzeit und im Verlauf Ihrer Ausbildung, bis Sie im Beruf mitten im Wirtschaftsleben angekommen sind. Zwar erfordert nicht jeder Beruf umfangreiches Wirtschaftswissen. Aber die grundlegenden Zusammenhänge sollten Ihnen geläufig sein. Ob das der Fall ist, überprüft ein Einstellungstest gerne mit einigen Fragen aus dem Bereich Wirtschaft.
Die Wirtschaft im Beruf und im Alltag
In der Schule steht Wirtschaftskunde auf dem Lehrplan, teils als eigenständiges Unterrichtsfach, teils als kombiniertes Fach mit Erdkunde und Gemeinschaftskunde, Politik oder Recht. Das Ziel ist, den Schüler:innen die wesentlichen Grundlagen der Arbeits- und Wirtschaftswelt zu vermitteln. Sie sollen sich Wissen aneignen, das ihnen einerseits bei der Berufswahl hilft und andererseits die Basis schafft, um die Abläufe in einem Unternehmen zu verstehen und sich im Berufsleben zurechtzufinden.
Beginnen Sie eine Berufsausbildung, begegnet Ihnen die Wirtschaftskunde wieder. Denn in der Berufsschule ist das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde oder kurz WiSo ein fester Bestandteil bei allen Ausbildungsberufen. Der Unterricht zielt darauf ab, Kenntnisse über „allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt“ zu vermitteln.
Am Ende Ihrer Ausbildung legen Sie eine Prüfung ab. Sie besteht aus einem Prüfungsteil, der gezielt auf Ihren Ausbildungsberuf zugeschnitten ist. Dazu kommt ein schriftlicher Test, der unter anderem Ihr Wissen in WiSo prüft.
Mit dem Eintritt ins Arbeitsleben sind Sie aktiv an der Wirtschaft beteiligt. Doch auch im Alltag ist die Wirtschaft ein Dauerthema. Jedes Mal, wenn Sie zum Beispiel einkaufen gehen, tragen Sie zum Wirtschaftskreislauf bei.
Die Wirtschaft im Einstellungstest
Bewerben Sie sich um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, bekommen Sie mitunter eine Einladung zum Einstellungstest. Denn nicht jeder Arbeitgeber belässt es dabei, sich Ihre Bewerbungsunterlagen anzuschauen und ein Vorstellungsgespräch zu führen. Stattdessen findet ein umfangreicheres Auswahlverfahren statt. So kann sich der Arbeitgeber ein umfassendes Bild von Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Eigenschaften machen. Andersherum haben Sie die Chance, zu zeigen, was Sie drauf haben und dass Sie sowohl fachlich als auch persönlich für den Job geeignet sind.
Ein Bestandteil von so einem Auswahlverfahren ist der schriftliche Einstellungstest. Hier bearbeiten Sie Aufgaben aus verschiedenen Bereichen. In den Fragen und Übungen geht es zum Beispiel um Deutsch und Mathematik, aber auch um Dinge wie logisches Denken, Konzentrationsvermögen oder Merkfähigkeit. Außerdem prüft der Test Ihr Allgemeinwissen. Und in diesem Zusammenhang taucht auch die Wirtschaft auf.
Wie umfangreich die Fragen zur Wirtschaft im Einstellungstest sind, richtet sich nach dem Beruf. Möchten Sie im kaufmännischen Bereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden, kann die Wirtschaft recht viel Raum einnehmen. Denn in solchen Berufen brauchen Sie nicht nur gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse, sondern sollten auch über wirtschaftliche Zusammenhänge Bescheid wissen.

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Bewerben Sie sich hingegen im Handwerk oder für einen technischen Beruf, ist die Wirtschaft nicht ganz so wichtig. Auch in medizinischen und sozialen Berufen wiegen andere Kenntnisse schwerer. Trotzdem sollten Sie mit ein paar Wirtschaftsfragen rechnen. Allerdings wird die Anzahl überschaubar bleiben.
Sie müssen keine Bedenken haben!
Im Einstellungstest tauchen keine Fragen zur Wirtschaft auf, die tief ins Detail gehen und spezifisches Fachwissen voraussetzen. Der Test möchte lediglich Ihre grundsätzliche Eignung für den Job überprüfen. Deshalb haben die Fragen Inhalte, die es bei Grundlagen belassen und die Sie aus dem Allgemeinwissen heraus beantworten können. Es bleibt bei Themen, die Sie in der Schule oder in den Nachrichten schon mal gehört haben.
Dazu kommt, dass es sich bei den Fragen in aller Regel um Multiple-Choice-Fragen handelt. Auch als Auswahlfragen bezeichnet, sehen Sie zu jeder Frage mehrere Antwortmöglichkeiten. Aus diesen Lösungsvorschlägen wählen Sie die richtige Antwort aus. Wenn Sie eine Antwort nicht auf Anhieb wissen, können Sie deshalb nach dem Ausschlussprinzip vorgehen und zur Not auch mal raten.
Beispielfragen zur Wirtschaft im Einstellungstest
Damit Sie einen Eindruck davon bekommen, was im Einstellungstest auf Sie zukommt, zeigen wir Ihnen ein paar Beispielfragen zur Wirtschaft. Möchten Sie dieses Thema gezielt üben, finden Sie auf unserer Seite weitere Testmodule zur Wirtschaft, zum Allgemeinwissen und zu allen anderen Themen vom Einstellungstest.
Herr Müller wohnt in Köln und arbeitet in Düsseldorf. Bei welchem Finanzamt gibt er seine Steuererklärung ab?
a) Finanzamt Köln
b) Finanzamt Düsseldorf
c) Herr Müller kann sich aussuchen, ob er seine Steuererklärung in Köln oder Düsseldorf abgibt.
Lösung: a
Erklärung: Für die Steuererklärung ist das Finanzamt am Wohnort zuständig. Deshalb gibt Herr Müller seine Steuererklärung in Köln ab. Wo er arbeitet, spielt keine Rolle.
Wer ist im rechtlichen Sinne Eigentümer einer Sache?
a) Derjenige, der die Sache besitzt.
b) Derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat.
c) Derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat.
d) Derjenige, der den rechtlichen Anspruch hat, eine Sache zu nutzen.
Lösung: b
Erklärung: Der Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Leihen Sie sich zum Beispiel ein Buch aus, sind Sie zwar vorübergehend im Besitz dieses Buch. Eigentümer bleibt aber derjenige, der Ihnen das Buch geliehen hat und dem es gehört.
Die Börse spricht vom Bullenmarkt, wenn … ?
a) die Kurse stark steigen.
b) die Kurse über einen langen Zeitraum stabil sind.
c) die Kurse stark fallen.
d) einzelne Werte stark schwanken.
Lösung: a
Erklärung: Eine Phase, in der die Kurse deutlich steigen, bezeichnet die Börse als Bullenmarkt. Das Gegenteil davon ist der Bärenmarkt. Hier fallen die Kurse deutlich.
Vor dem Euro gab es schon eine europäische Gemeinschaftswährung. Wie hieß sie?
a) Euro-Dollar
b) EUP
c) Euro-Mark
d) ECU
Lösung: d
Erklärung: Von 1979 bis 1998 gab es in der Europäischen Union den ECU als Rechnungseinheit. ECU steht für European Currency Unit, auf Deutsch: europäische Währungseinheit. Der Wechselkurs des ECU wurde bestimmt, indem die Wechselkurse der europäischen Währungen in einem speziellen Verhältnis gewichtet wurden. Allerdings war der ECU eine reine Rechnungseinheit ohne Banknoten. 1999 löste der Euro den ECU ab.
Mit welcher Frist können Sie einen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen?
a) sechs Monate
b) drei Monate
c) vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats
d) zwei Wochen
Lösung: c
Erklärung: Gibt es im Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen, greift die gesetzliche Regelung bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsvertrags. Nach § 622 Abs. 1 BGB können Sie mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 15. oder Letzten eines Monats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, begründen müssen Sie diese aber nicht.