Nach dem Vorstellungsgespräch
Nach dem Vorstellungsgespräch
Nach dem Vorstellungsgespräch beginnt die Wartezeit auf die Entscheidung des Unternehmens. Allerdings sollte sich der Bewerber nun nicht einfach nur entspannt zurücklehnen, sondern die Wartezeit für eine Nachbearbeitung des Gesprächs nutzen.
Die Nachbearbeitung als Gesprächsanalyse
Eine Nachbearbeitung ist in zweierlei Hinsicht sinnvoll. Zum einen kann der Bewerber auf diese Weise das Gespräch Revue passieren lassen und analysieren, welchen Eindruck er aus seiner Sicht hinterlassen hat und an welchen Stellen er möglicherweise weniger überzeugend auftreten konnte. Dadurch kann der Bewerber ermitteln, an welchen Punkten er noch arbeiten sollte, um es bei einem weiteren Vorstellungsgespräch besser zu machen. Zum anderen kann er anhand seiner Notizen aus dem Gespräch und den Überlegungen nach dem Gespräch eine Zusammenfassung des Vorstellungsgespräches erstellen. Diese ist dann hilfreich, wenn es zu einem zweiten Vorstellungsgespräch kommt, denn hier werden häufig bereits besprochene Themen erneut aufgegriffen und vertieft und zudem noch nicht vollständig beantwortete Fragen geklärt.
Ein Dankesschreiben als höfliche Geste
Daneben kann der Bewerber ein Dankesschreiben verfassen und dieses wenige Tage nach dem Vorstellungsgespräch auf dem Postweg oder per E-Mail an den Personaler schicken. Auf diese Weise kann der Bewerber seine Motivation erneut betonen und aufzeigen, dass er nach wie vor großes Interesse an der Stelle hat. Allerdings sollte das Dankesschreiben kein reines Dankesschreiben als freundliche Geste sein, denn seinen Dank für das entgegengebrachte Interesse, die Zeit und die Informationen des Personalers in einem angenehmen Gespräch sollte der Bewerber bereits am Ende des Vorstellungsgespräches ausgedrückt haben. Das Schreiben sollte vielmehr das Vorstellungsgespräch reflektieren und aufzeigen, welche Aussagen den Bewerber besonders beeindruckt und in seinem Wunsch bestätigt haben. Außerdem kann der Bewerber wichtige Punkte erneut anschneiden oder seine wichtigsten Qualifikationen in Verbindung mit der Stelle nochmals betonen. Wichtig ist aber, dass das Schreiben nicht zu viele neue Argumente enthält, denn diese hätte der Bewerber im Vorstellungsgespräch vorbringen müssen. Zudem macht ein Nachfassbrief keinen Sinn, wenn im Vorstellungsgespräch bereits alle Wichtige gesagt wurde und der Bewerber keine neuen Erkenntnisse einbringen kann.
Freundlich nachfragen, um in Erinnerung zu bleiben
Meldet sich das Unternehmen einige Zeit nach dem Vorstellungsgespräch nicht, kann und sollte der Bewerber nachfragen. Natürlich sollte der Bewerber dabei bedenken, dass ein Auswahlverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann und insofern auch entsprechend geduldig sein. Wurde kein Zeitraum benannt, bis wann der Bewerber mit einer Entscheidung rechnen kann, sollte der Bewerber aber etwa zwei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch nachfragen. Hat das Unternehmen mit dem Bewerber eine Frist für die Bekanntgabe der Entscheidung vereinbart, kann der Bewerber wenige Tage nach Ablauf dieser Frist nachhaken. Die Nachfrage kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, muss aber in jedem Fall freundlich und höflich sein. Hinweise auf eine zu lange Wartezeit oder ein vorwurfsvoller Unterton in der Stimme sind nicht angebracht, denn der Bewerber kann nicht wissen, weshalb die Entscheidung noch nicht gefallen ist.