Fragen zum Vorstellungsgespräch
Fragen zum Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch ist in aller Regel die zweite wichtige Stufe des Bewerbungsverfahrens. Nachdem die eingegangenen Bewerbungsunterlagen überprüft wurden, werden nur die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die prinzipiell als neue Mitarbeiter in Frage kommen. Für den Bewerber bedeutet das zunächst, dass seine Bewerbungsunterlagen in sich stimmig und überzeugend waren. Im Vorstellungsgespräch geht es nun jedoch darum, den Bewerber näher kennenzulernen und herauszufinden, ob sich seine Persönlichkeit, seine Arbeitseinstellung und seine Kompetenzen mit den Anforderungen der Stelle decken und zu dem Unternehmens passen.
Vorstellungsgespräche folgen einem grundlegenden Muster
Insgesamt ist nur bedingt möglich, einen allgemeingültigen Ablauf des Vorstellungsgespräches zu beschreiben, denn letztlich fällt jedes Vorstellungsgespräch anders aus. Allerdings gibt es ein grundlegendes Muster für den Ablauf und vor allem für die Fragen, die während eines Vorstellungsgespräches gestellt werden.
Zunächst beginnt ein Vorstellungsgespräch mit der Begrüßung und einem kurzen Smalltalk als Einstieg in das Gespräch. Hierbei kann es sich um eher belanglose Dinge wie die Anreise handeln, genauso kann der Personaler aber auch auf Hobbys des Bewerbers eingehen oder kurz über das Unternehmen berichten. Im Anschluss daran wird der Bewerber in aller Regel dazu aufgefordert, sich vorzustellen. Im Rahmen dieser Selbstpräsentation wird erwartet, dass der Bewerber die wichtigsten Stationen seinen Lebenslaufes und seine wichtigsten Argumente zusammenfasst, also ein kurzes, aber präzises und aussagekräftiges Profil wiedergibt. Danach wird der Personaler Fragen stellen, wobei diese Fragen im Wesentlichen aus drei Kategorien entstammen.
1. Der berufliche Werdegang. Hierbei werden die Ausbildung, die Gründe für die Berufswahl, Weiterbildungen sowie berufliche Erfolge oder Misserfolge thematisiert. Zudem wird der Bewerber nach Lücken oder Brüchen in seinem Lebenslauf gefragt. Alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit dem beruflichen Werdegang stehen, muss der Bewerber grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
2. Die beruflichen Ziele, Vorstellungen und Wünsche. Bei Fragen aus diesem Bereich geht es um die Erwartungen, die der Bewerber an die neue Arbeitsstelle und das Unternehmen hat, um seine Karriereziele und auch um seine Arbeitseinstellung und sein Arbeitsverhalten. Auch für diese Fragen gilt, dass sie immer dann vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, wenn sie in direktem Bezug zu der Stelle stehen und für die Einschätzung der Eignung relevant sind.
3. Die Interessen und Einstellungen im Allgemeinen sowie Persönliches und Privates. In diesem Bereich geht es um die persönlichen Stärken und Schwächen des Bewerbers, seine langfristigen Ziele, seine Freizeitaktivitäten oder auch um Vereinsmitgliedschaften und Ehrenämter. Zudem können Fragen im Hinblick auf das private Umfeld gestellt werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass es vor allem bei persönlichen und sehr privaten Fragen weniger auf die tatsächliche Antwort, sondern vielmehr auf die Reaktion des Bewerbers ankommt. Der Personaler möchte somit letztlich nur testen, wie der Bewerber in Situationen reagiert, die unangenehm sind und ihn unter Druck setzen. Viele dieser Fragen darf der Personaler eigentlich nicht stellen, was für den Bewerber wiederum bedeutet, dass er prinzipiell nicht darauf antworten muss. So muss sich der Bewerber beispielsweise weder zu seiner sexuellen Orientierung noch zu ausgeheilten Krankheiten äußern und auch seine Konfession oder Parteizugehörigkeit muss er nur nennen, wenn er sich bei einer Kirche oder einer politischen Einrichtung bewirbt. Ausnahmen bestehen grundsätzlich immer nur dann, wenn persönliche Faktoren wie Krankheiten oder Vorstrafen direkten Einfluss auf die Eignung, die Arbeitsfähigkeit oder den Arbeitsablauf nehmen könnten.
Hat der Personaler alle Fragen gestellt, erhält der Bewerber die Möglichkeit, seine Fragen zu stellen. Dies sollte er unbedingt auch tun, um damit sein Interesse zum Ausdruck zu bringen und aufzuzeigen, dass er sich mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hat. Sein Ende findet das Vorstellungsgespräch in der Verabschiedung.